Jubiläum 50 Jahre RKV
CHRONIK «50 JAHRE DACHVERBAND»
Vorgeschichte
Vor der Gründung unseres heutigen Verbandes bestand bereits eine Präsidentenkonferenz (PK) der Organistenverbände mit einem Büro, einer Redaktionskommission für die Zeitschrift «Musik und Gottesdienst» und einer Kommission für die Notenbeilagen. Seit wann der Gedanke an einen Dachverband schon existierte, kann im Archiv nicht schlüssig festgestellt werden. In einem Protokoll der PK im Oktober 1967 heisst es: «Wegen Verhandlungen mit anderen Stellen sollten wir uns unter den Organistenverbänden fester zusammenschliessen, andererseits jedoch das Eigenleben der Verbände wahren.» An dieser Sitzung wurde das weitere Vorgehen intensiv diskutiert und beschlossen. Bereits im Februar 1968 konnte in der PK die grundsätzliche Zustimmung der angefragten Organistenverbände zum Statutenentwurf vermeldet werden! Es folgte die Detailbearbeitung und die ausgiebige Diskussion von Statuten, Traktanden der Gründungsversammlung und Einbindung der Zeitschrift «Musik und Gottesdienst» sowie der Notenkommission. Im Juni 1968 wurde dazu extra eine ausserordentliche PK einberufen.
Gründung
Am 19. Oktober 1969 fand die Gründungsversammlung des Dachverbandes unter dem Namen Reformierte Organistenverbände der deutschsprachigen Schweiz (ROV) im Bahnhofbuffet 1. Klasse Zürich HB statt. Zuerst wurden die vorbereiteten Statuten einstimmig genehmigt. Dann folgte der eigentliche Gründungsbeschluss: die Organistenverbände von Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen/Appenzell, Thurgau und Zürich beschlossen einstimmig die Gründung des Dachverbandes als Verein gemäss Art. 60 ZGB. Anschliessend fanden die Wahlen statt, bei denen Fritz Münger zum Präsidenten, Willy Münch zum Aktuar, Emil Heer zum Verlagsleiter und Dr. Fritz Morel zum Präsidenten der Redaktionskommission gewählt wurden. Weitere Traktanden waren Budget, Mitgliederbeiträge, Ort und Datum der nächsten DV, Archiv und die Herausgabe eines transponierten Orgelbuches.
Anfangszeit als ROV
In der ersten Zeit befasste sich der ROV mit den folgenden Themen: Gebühren fürs Orgelüben (die Ansicht der Kirchgemeinden und der Verbände war damals noch fast unterschiedlicher als heute!), elektronische Orgeln, das «Preisgebaren» der Orgelbauer und der daraus entstehenden Vergabepraxis der Gemeinden. Die Delegiertenversammlungen fanden alljährlich jeweils an einem Sonntagnachmittag statt, oft in Zürich, aber auch hie und da an anderen Orten. Zur Einstimmung gab’s jeweils ein Orgelkonzert. Eine Kommission zur Beratung der Gemeinden bei der Empfehlung elektronischer Instrumente wurde ins Leben gerufen. Zu reden gab manchmal auch – wen wundert’s – das rechtliche Verhältnis zwischen Pfarrer und Organist. Ab 1975 beteiligte sich vorerst versuchsweise der Schweizerische Kirchengesangsbund (SKGB) an der Zeitschrift «Musik und Gottesdienst». Die Zusammenarbeit endete 2018 mit dem Rückzug des SKGBs. Am 30. Mai 1976 wurde in Bad Ragaz in einer kleinen Statutenänderung neu die Durchführung der Delegiertenversammlung im Zweijahresrhythmus beschlossen. Dauerthema waren die Ausbildungsfragen (Wer ist wofür zuständig?). Immer wieder wurde in den Sitzungen des Zentralvorstandes die Idee eines eigenen ROV-Organistendiploms pro und kontra diskutiert, aber nie verwirklicht. Ebenso oft kam Arbeitsrechtliches zur Sprache, die Zusammenarbeit zwischen Kantonalverbänden und den Kirchgemeinden und/oder Landeskirchen liess teilweise zu wünschen übrig. Hier kam dann auch die gewerkschaftliche Seite unseres Verbandes zur Geltung. Des Begleitwerkes zu stellen. Am 25. Mai 1986 fand eine Statutenrevision statt: Neu konnten ausdrücklich auch ökumenische Verbände einen Beitritt beantragen. Und sogleich wurde der neu gegründete (ökumenische) Solothurner Organistenverband aufgenommen! Im selben Jahr fanden gemeinsame Besprechungen mit dem SKGB betreffend engerer Zusammenarbeit und einem Berufsbild Kirchenmusik statt.
Namenswechsel zum RKV
Die Chorleiter waren früher ausschliesslich direkt von den Kirchenchören (Vereine) angestellt. Bedingt durch deren Anstellung durch die Kirchgemeinden wechselten einzelne Organistenverbände ihre Bezeichnung zu Kirchenmusikerverband. Diese Tatsache bewog schliesslich auch unseren Dachverband zur Namensänderung. An der ordentlichen DV vom 13. Mai 1990 wurde die lange diskutierte Statutenänderung verwirklicht: Neu hiess unser Verband Reformierte Kirchenmusikerverbände der deutschsprachigen Schweiz (RKV) und stand damit als Dach-Personalverband allen kirchenmusikalisch tätigen Personen offen. Gemeinsam mit dem SKGB organisierten die RKV die Tagung der Mitteleuropäischen Kontakte für evangelische Kirchenmusik (MKEK); später ging daraus die Europäische Konferenz für Evangelische Kirchenmusik (EKEK) hervor. Vom 19.–23. September 1991 fand diese gut besuchte Tagung zum Thema «Singende Gemeinde in unserer Zeit» in und um Lenzburg statt. Um 1995 wurde dann (einmal mehr) das Thema «Kirche als Arbeitgeber» diskutiert, auf der Seite der Arbeitnehmer ist die Sicht ja immer etwas anders. Wichtig war und bleibt aber, dass man zusammen spricht (im Kontakt bleibt). Weitere Themen im RKV waren: Rahmenlehrpläne Chorleitung und Orgel, Kirchenmusik im Radio und Einführung in das neue Gesangbuch. Viel zu diskutieren gab die Einführung eines eigenen Logos! Und viel Arbeit wurde in die eigene Website investiert. An der Delegiertenversammlung 2002 in St. Gallen wurde der Einführung einer Geschäftsstelle zugestimmt, welche die diversen administrativen Arbeiten bündelt. 2010 wird ein Beitrag an die Werbekampagne zur Abstimmung Jugend und Musik bewilligt.
Der «neue» RKV
2014 wurde eine Arbeitsgruppe Zukunft gebildet, um die weitere Arbeitsrichtung der RKV zu evaluieren. Dabei wurden drei Arbeitsfelder definiert, welche in naher Zukunft bearbeitet werden sollten: Öffentlichkeitsarbeit – Öffnung – Bildung. An der Delegiertenversammlung in Bern im gleichen Jahr wurde dieses Vorgehen gutgeheissen. Praktisch vorangetrieben wurde sofort das ausschliesslich interne Thema «Öffnung » in Form einer Statutenrevision. An der folgenden DV am 28. Mai 2016 in Schaffhausen wurden die neuen Statuten mit dem heutigen Namen Reformierter Kirchenmusikverband Schweiz (RKV) genehmigt. Damit fielen die Beschränkungen auf Personalverbände und auf die deutschsprachige Schweiz weg. Das um 2000 eingeführte RKV-Logo wurde mit angepasstem Text beibehalten.
Kerngeschäfte
In den vergangenen 50 Jahren gab es für unseren Verband auch einige wiederkehrende Aufgaben zu bewältigen, die sicher auch in Zukunft zum «Kerngeschäft » des RKV zählen dürften. Dazu gehören laut Statuten die Herausgabe einer kirchenmusikalischen Zeitschrift, unser «Musik und Gottesdienst». Ebenso nach Statuten wirkt unser Noten-Verlag zur Herausgabe von (Orgel-)Noten. Eine wesentliche Aufgabe bildet die (musikalische und kirchliche) Vernetzung im In- und Ausland. Aus dieser Vernetzung folgt dann auch die Beratertätigkeit, die vor allem die Präsidenten übernehmen müssen. Ratschläge werden immer wieder vor allem in Anstellungsfragen von den Kantonalverbänden und den Kantonalkirchen gewünscht. Oftmals bleiben Fragen leider auch unbeantwortet, so etwa, wenn Studierende irgendeine Anzahl (z.B. Organisten oder Gottesdienste) wissen möchten, denn nur eine aufwendige Erhebung könnte hier Klarheit bringen. So gibt es im RKV auch immer wieder Abwechslung und spannende Themen zur Bearbeitung.
Emil Dieter
Wir danken den folgenden Sponsoren ganz herzlich für ihre finanzielle Unterstützung.
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